Der BGH am hat am 22.11.2013 laut Pressemitteilung eine Entscheidung zu dem Vorkaufsrecht des Mieters bei dem Verkauf eines ungeteilten Mietshauses getroffen. Danach hat er entschieden, dass ein Vorkaufsrecht des Mieters gem. § 577 BGB grundsätzlich nicht entsteht, wenn ein mit einen Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück verkauft wird und erst die Erwerber durch Teilungsvereinbarungen gem. § 3 WEG Wohnungseigentum begründen.
Näheres hierzu lässt sich der Pressemitteilung vom Nr. 192/13 vom 22.11.2013 entnehmen.