Landgericht Berlin zur Vermietung der Wohnung durch den Mieter über „airbnb“ an Touristen
Das Landgericht Berlin hat sich mit der Vermietung einer Wohnung an Touristen durch einen Mieter über das Portal "airbnb" beschäftigt. Im konkreten Fall kam es zu dem Ergebnis, dass eine solche Vermietung durch den Mieter ohne Erlaubnis einer Gebrauchsüberlassung und vorheriger Abmahnung eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt. Im folgenden wird die Pressemitteilung des Landgericht [...]