Wir beraten Sie rund um die mietrechtliche Thematik Mietkaution – Mietsicherheit als Rechtsanwalt in Berlin.
Wenn der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten eine Sicherheit zu leisten hat, so darf diese höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
Wenn die als Sicherheit als eine Geldsumme bereitzustellen ist, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Dabei ist die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Der Vermieter hat die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
Die Vertragsparteien können jedoch auch eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage jedoch vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen. Die Erträge stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen dabei die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
Sollte in diesem Zusammenhang eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters geschlossen worden sein ist diese unwirksam.
Die gesetzliche Regelung zur Mietkaution ist unter dem § 551 BGB zu finden.
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