Die Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich berät Sie rund um die Thematik zur Mieterhöhung in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf.

Sollten Sie eine Mieterhöhung als Mieter erhalten haben, dann prüfen wir die Rechtmäßig der Mieterhöhung für Sie.

Sollten Sie Vermieter sein und die Miete erhöhen wollen, dann prüfen wir ob eine Mieterhöhung in Frage kommt und helfen wir Ihnen bei der Gestaltung IhrerMieterhöhung.

Die Miete für Wohnraum der nicht öffentlich gefördert ist kann unter den folgenden Erhöhungsmöglichkeiten erhöht werden:

– die Erhöhung auf die ortsübliche Miete gemäß § 558 BGB

– Umlage der Kostenbaulicher Maßnahmen des Vermieters gemäß § 559 BGB

– Umlage von Betriebkostenerhöhungen gemäß § 560 I BGB

– einvernehmliche Mieterhöhung gemäß § 557 I BGB

– Staffelmieterhöhung gemäß § 557 a BGB

– Indexmieterhöhung gemäß § 557 b BGB

Hierbei kann es kommen, dass die Erhöhungsmöglichkeiten auch in einer besonderen Form kombiniert werden können.

Ob die Erhöhung tatsächlich rechtens ist oder nicht muss in den meisten Fällen konkret geprüft werden. Eigenständig gestaltete Mieterhöhungen sind in sehr vielen Fällen unrichtig. Eine Prüfung ist daher oft geboten.

Kontaktieren Sie uns für die Prüfung Ihrer Mieterhöhung unter der Kanzleinummer: 030-88628650