Die Rechtsanwaltskanzlei Ulrich rechnet die Kosten bei normalen mietrechtliche  Streitigkeiten streng nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung ab. Bei dem Erstberatungsgespräch werden Sie über die anfallenden Kosten eine außergerichtliche oder einer gerichtlichen Vertretung aufgeklärt. Bei der Gestaltung von Mietverträgen und als auch der Prüfung von Mietverträgen werden spezielle Honorarvereinbarungen getroffen. Diese werden individuell ausgehandelt.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns um die Klärung einer möglichen Kostenübernahme von der Rechtsschutzversicherung. Bitte überlassen Sie uns hierzu die nötigen Unterlagen zu Ihrem Versicherungsvertrag.