Wir unterstützen und beraten Sie im Falle einer anstehenden Modernisierung und in diesem Zusammenhang umzulegenden Mieterhöhung.

Oft treten  bei Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters im Wohnraummietrecht Probleme in dem Zusammenhang auf, die Kosten der Modernisierung richtig auf die Mieter umzulegen. Dabei muss grundsätzlich zunächst unterschieden werden, ob es sich bei der anzukündigenden Maßnahme tatsächlich um eine Modernisierung oder um einer Instandsetzung handelt.

Im Falle einer Instandsetzung sind die Kosten nicht umlegbar, da es Aufgabe des Vermieters ist, die Mietsache im vertragsgemäßen Gebrauch zu erhalten.

Jedoch kann auch der Fall vorkommen, dass eine instandzusetzende Sache zum Beispiel ein Fenster modernisiert wird und die Kosten die üblicherweise für die ursprüngliche Instandsetzung des  alten Fensters anfallen würden, anteilig bei der Mieterhöhung berücksichtigt werden.

Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter bei Mieterhöhungsverlagen im Zusammenhang mit Modernisierungen.