Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen in Berlin.
Der Mietvertrag ist die Grundlage eines jeden Mietverhältnisses. Um einen konfliktfreien Verlauf des Mietverhältnisses zu gewähren, sollte der Mietvertrag vor jedem Vertragsschluss geprüft werden. Gerade in den letzten Jahren kam es z. B. im Wohnraummietrecht immer wieder zu Streitigkeiten rund um unwirksame Schönheitsreparaturklausel oder um unwirksame Endrenovierungsklauseln. Für Vermieter bedeutete die Unwirksamkeit einen wirtschaftlichen Schaden, da sie auf der Renovierung der Wohnung sitzen bleiben mussten.
Ebenso hatten Mieter einen wirtschaftlichen Schaden welche die Wohnung trotz unwirksamer Klauseln renovierten.
Sowohl der Vermieter als auch der Mieter müssen wissen was Ihnen von Gesetz her zusteht. Daher empfehlen wir vor jeden Vertragsschluss eine Prüfung des Mietvertrages, damit man später keine kostspieligen Überraschungen erleben muss.
Eine Prüfung des Mietvertrags ist jedoch nicht nur zum Vertragsschluss geboten. Sie kann jederzeit vorgenommen werden. Eine unwirksame Klausel ist schwer bei Kenntnis der Unwirksamkeit durchzusetzen.