Die Kanzlei Ulrich vertritt Sie als Rechtsanwalt im Gewerbemietrecht in Berlin.
Gerade bei dem Abschluss eines Gewerbemietrechtsvertrags ist eine besondere Prüfung notwendig, da im Gewerbemietrecht größtenteils eine Vertragsfreiheit herrscht. Viele der mieterfreundlichen Vorschriften des Wohnraummietrecht gelten nicht für das Gewerbemietrecht. Daher sollten Sie als Mieter bevor Sie einen Gewerbemietvertrag unterzeichnen den Vertrag prüfen lassen. Im Unterschied zu Wohnraummietverträgen, werden Gewerbemietverträge für einen längeren Zeitraum abgeschlossen, meist über mehrere Jahre. Die lange Laufzeit trägt jedoch auch Risiken mit sich., da sich Mieter aus diesen Verträgen nicht immer leicht vorzeitig befreien können.
In den meisten Fällen bleibt ein Mieter bis zum Ende der Vertragslaufzeit an den Vertrag gebunden und muss auch dementsprechend für den ganzen Vertragszeitraum die vereinbarte Miete zahlen.
In diesen Fällen ist es für Mieter oft schwer, vorzeitig aus dem Gewerbemietvertrag herauszukommen. Problematisch wird es ganz besondere, wenn Sie als Mieter Ihrer vertraglichen Verpflichtung zu Zahlung des Mietzinses wegen Umsatzeinbußen nicht mehr nachkommen können.
Eine solche Situation kann für Sie als Mieter einer solchen Gewerbefläche unter Umständen den finanziellen Ruin bedeuten.
Daher sollten Sie bereits vor Abschluss der Mietvertrages den Rat eines Rechtsanwalts einholen und sich über Risiken des Mietvertrages beraten lassen. Gegebenenfalls kann der Gewerbemietvertrag durch Verhandlungen mit den Vermieter Ihren Wünschen entsprechend abgeändert werden, so dass dieses Risiko vermindert oder eingeschränkt werden kann.
Sollte für Sie bereits die Situation vorliegen, dass Sie sich von einem Gewerbemietvertrag frühzeitig lösen wollen oder diesen Neu Verhandeln wollen, dann stehen wir Ihnen auch in dieser Situation durch eine Beratung und Vertretung bei.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch unter unserer Kanzleinummer: 030-88628650